amtliche Anforderungen
Diese findet man als Verbraucher in der Regel als allererstes auf dem Etikett. Denn Inhaltsstoffe wie Calcium, Chlorid, Hydrogencarbonat, Kalium, Magnesium, Natrium und Sulfat sind kennzeichnungspflichtig. Abhängig sind die Inhaltsstoffe nicht von der Qualität des Wassers, denn diese ist hier in Westeuropa ausgezeichnet gut. Sondern sind abhängig von lokalen Gegebenheiten, so kommt es das ein Wasser aus den Alpen anders schmeckt als aus den Vogesen! Was die Vielfalt an den Wässern ausmacht. Allerdings gibt es auch Quellen die von mehren Abfüllern genutzt werden, so stammt beispielsweise das "Rewe-Wasser" wie das "Alwa-Wasser" aus der Alwa-Quelle.
In der Mineral und Tafelwasserverordnung der Bundesrepublik Deutschland ist festgelegt welches Wasser für den Verkauf zugelassen ist. Dies bedeutet dass es keimarm und mineralienreich sein muss und auch der ph-Wert (Säuren- und Basenwert) sollte stimmen. Diese genaue Überprüfung des Wassers ist besonders wichtig für die Zubereitung von Babynahrung und sollte daher auch in anderen Ländern sehr ernst genommen werden, damit die Kleinen nicht krank werden.
Außerdem bestimmt diese was als "Tafelwasser", also Quellwasser das seinen Ursprung im unterirdischen Wasservorkommen hat, aus künstlichen oder natürlichen Quellen stammt und mindestens aus zwei Zutaten besteht, deklariert werden muss.
"Natürliches Mineralwasser" hingegen muss rein sein, es muss aus unterirdisch verunreinigungsgeschützten Wasservorkommen stammen und dort nur gewonnen werden, wenn die künstliche oder natürliche Quelle eine Nutzungsgenehmigung von der zuständigen Behörde hat und sich durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen und besondere Bestandteile auszeichnet, was ernährungsphyisologische Wirkungen hat. Die Zusammensetzungen, seine Temperatur und Merkmale sollten konstant bleiben.
Mineralwasser ist daher sehr kostbar, da es zumindest in Deutschland diesen Anforderungen gerecht werden muss. Denn wenn es nicht amtlich anerkannt ist, darf es nicht in den Verkehr gebracht werden. Die amtliche Anerkennung umfasst - darf nur in Verkehr kommen, wenn es amtlich gekennzeichnet ist - Anerkennung ist nach 4 Punkten unterteilt: geologisch und hydrologisch physikalisch, physikalisch – chemisch, und chemisch mikrobiologisch und hygienisch ernährungsphysiologisch oder sonstige Gesichtspunkte mit wissenschaftlichen anerkannten Verfahren.zuständige Behörde eines Mitgliedstaates der EU für natürliches Mineralwasser, aus dem Boden dieses Mitgliedstaates oder eines Drittlandes - und die zuständige Behörde eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für ein natürliches Mineralwasser aus dem Boden dieses Vertragsstaates oder eines Drittlandes wie der Schweiz.
Aber auch natürliche Mineralwässer aus dem Boden eines Staates, der nicht Mitgliedstaates der EU ist oder anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, wird nach Absatz 1 amtlich anerkannt, wenn die zuständige Behörde des Staates in dem das natürliche Mineralwasser gewonnen worden ist, bescheinigt hat, dass es nach §2 und 4 entspricht und die Einhaltung der in Anlage 1 genannten Nutzungsvorraussetzungen seiner Quelle laufend kontrolliert wird. Die Bescheinigung hierzu darf nicht älter als 5 Jahre sein und ist daher nach Ablauf von 5 Jahren zu erneuern. Weshalb die Anerkennung erlischt, wenn die erneute Bescheinigung nicht innerhalb der Frist bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Amtliche anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen, der Quelle, dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Selin Asansu
Disclaimler: Dieser Inhalt über "Amtliche Anforderungen an unser Trinkwasser" wurde bereitgestellt von Barbie-GirlbySelinAsansu und umfasst vereinfacht die "Mineralwasser und Tafel Wasserverordnung"!
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